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Honorar/ Kosten einer Markenanmeldung

Sie können uns gerne nach der potentiellen Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Sofern nichts weiter für außergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild.

Nach diesem die Rechtsanwaltschaft verpflichtenden gesetzlichen Leitbild müssen Gebühren für jeden konkreten Einzelfall anhand der Gebührentatbestände be- und abgerechnet werden. Dabei wird im Zivilrecht überwiegend das anwaltliche Honorar nach dem sog. Gegenstandswert berechnet. Dem liegt das Prinzip zugrunde, dass sich das Honorar einesteils am prognostizierten (nicht am tatsächlichen) Arbeitsaufwand und anderenteils am Haftungsrisiko des Rechtsanwalts orientiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe).

Schon aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung und anschließende Gebührenrechnung erbringen.

Konkrete Anfragen, per E-Mail und selbst telefonische, lösen im Fall einer Beantwortung durch einen Rechtsanwalt entsprechende Anwaltsgebühren aus. Zur Vermeidung von Anwaltsgebühren können Sie im Fall der Übermittlung von Anfragen die Klarstellung voranstellen, dass zunächst ohne Beratung eine Kostenabschätzung gewünscht wird. Mit dieser Vorgehensweise liegt die Entscheidung bei Ihnen und Sie vermeiden grundsätzlich ein Kostenrisiko.

In außergerichtlichen Beratungsangelegenheiten vereinbaren wir auf Wunsch ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar, um die Transparenz der anfallenden Kosten für unsere Mandanten zu erhöhen.

Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Honorierungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an.

Eine konkrete Markenerstberatung können Sie beispielsweise für ein Honorar ab EUR 89 (zzgl. MwSt.) vereinbaren.

Die Beratung im Zusammenhang mit der Anmeldung einer deutschen Marke (DE-Marke), die höchstens 3 Klassen umfasst, kann für pauschale Honorare, bei einer entsprechenden europäischen Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder einer internationalen Registrierung (IR-Marke) ebenfalls für pauschale Honorare vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass in diesen Angeboten eine Recherche nicht enthalten ist; Komplettangebote mit allen Gebühren und Kosten (einschließlich amtlicher Gebühren, Recherchekosten und Anwaltsgebühren bieten wir mit unseren Formularseiten an.

Bitte beachten Sie, dass sich alle Preisangaben in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verstehen und unser freibleibendes Angebot für alle Unternehmen/ Unternehmer einschränkungslos gilt.

Bitte beachten Sie ferner, dass die Pauschalen solche Komplettangebote für die Anmeldung (bis zur amtlichen Erstentscheidung hierüber) darstellen und alle angebotenen anwaltlichen Leistungen hiermit abgegolten sind. Im übrigen bieten wir auch weitere, auf den Einzelfall zugeschnittene Pauschalangebote für Markenanmeldungen im In- und Ausland auf Anfrage an.

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*Alle Preisangaben netto in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und für den Fall der Markenanmeldung zzgl. amtlichen Gebühren. Das freibleibendes Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.

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