Voraussetzungen für den Markenschutz
Das zuständige Markenamt prüft, ob der Markenanmeldung gesetzliche Eintragungshindernisse entgegenstehen. Ist eine Marke unmittelbar beschreibend für die beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen so trifft das sogenannte Freihaltebedürfnis zu.
z.B. der Begriff "kalt" sollte nicht für die Ware Kühlschrank gewählt werden, da dieser Begriff für jedermann nutzbar bleiben soll. "kalt" ist für die Ware Kühlschrank nicht unterscheidungskräftig und daher nicht schutzfähig. Ein Anbieter von Internetdienstleistungen dagegen könnte sich diesen Begriff für einen Internetdienst schützen lassen.
Ein Anwalt prüft ob bereits ältere identische oder verwechslungsfähig ähnliche Marken und Firmennamen existieren. Im Markenrecht wird dies "Recherche" genannt. So beugt der zukünftige Markeninhaber vor, damit die neue Marke keine älteren Rechte verletzt. Als Konsequenz muss die neu eingetragene Marke nämlich wieder gelöscht werden, was möglicherweise finanziellen und ideellen Schaden zu Folge hat.
Markenschutz ist im Preis-/Nutzenverhältnis relativ günstig - eine normale Markenanmeldung mit 10 Jahren Markenschutz, der beliebig verlängerbar ist, verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit EUR 300.
Sie können Firmenname oder Produktbezeichnung über Jahre hinweg benutzt und schafft zudem in der Form einer Marke einen unabhängigen Wert. Die Marke ist ein wichtiges Marketinginstrument. Dabei empfiehlt sich regelmässig eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister.
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