Markenwissen
Durch den Schutz seiner Marke kann der Markinhaber, die Marke mit einer Lizenz belegen und von Dritten - die diese Marke nutzen möchten - eine Lizenzgebühr einfordern.
Folgende Informationen haben wir für Sie verständlich zusammengefasst:
Die Wahl der Markenform liegt bei Ihnen. >>mehr
Die optimale Klasseneinteilung ist ein Fall für den Markenanwalt. >>mehr
Auslandsmarken im praktischen EU- oder IR-Konzept. >>mehr
Erfahren Sie welche Bedingungen die Marke erfüllen muss. >>mehr
Mit der Recherche und Überwachung "pflegen" Sie Ihre Marke. >>mehr
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